Leistungsspektrum

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Diagnostik, Beratung und Therapie erfolgen auf ärztliche Verordnung. Für den Beginn einer logopädischen Behandlung benötigen Sie somit eine logopädische Verordnung.

 

Logopäden behandeln Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen – welche altersunabhängig und isoliert oder in Kombination auftreten können.


Folgende Ärzte können bei Bedarf eine Verordnung ausstellen:

  •     HNO-Ärzte/ Phoniater
  •     Kinderärzte
  •     Allgemeinärzte/ Hausärzte
  •     Neurologen
  •     Kieferorthopäden
  •     Zahnärzte
  •     Internisten

 

Je nach Störungsbild und/ oder Bedarf dauern die Therapieeinheiten 30, 45 oder 60 Minuten und finden in der Regel 1 bis 2x pro Woche statt. Selbstverständlich fahren wir auch zu Ihnen nach Hause, wenn der Arzt dies verordnet. Die Therapiekosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Für Patienten über 18 Jahren wird jedoch eine gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung in Höhe von 10 € pro Verordnung zuzüglich 10 % der Therapiekosten fällig. Ausgenommen sind Patienten mit Zuzahlungsbefreiungen sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.


Die Therapien finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt, welche in der Regel telefonisch erfolgt. Gern können sie uns auch persönlich aufsuchen oder unser Kontaktformular nutzen.


Kontaktformular

 
Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt. -Ludwig Wittgenstein